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Ingolf Terveer
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BAföG-Loch droht

Tja, da zitiere ich einfach mal ganz anonym:

Wenn man den Master studieren möchte und als BAföG-Empfänger für diesen einen neuen Antrag stellt, so wird das Bachelorzeugnis bzw. der vorläufige Bescheid benötigt. Auf diesem Bescheid ist das Datum vermerkt, wann die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.

Das Problem hierbei ist, dass, wenn die letzte Prüfungsleistung im Juli erbracht wurde, das BAföG-Amt für die Monate August und September Rückzahlungen fordert, da das Studium ja bereits beendet sei. Man ist zwar offiziell noch eingeschrieben, bekommt aber für 2 Monate kein Geld. Ich habe mich dann an das Prüfungsamt gewandt und um eine Klärung gebeten.

Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zwar meine letzte Leistung am 6.8.2010 erbracht habe, jedoch offiziell erst Mitte September vom Prüfungsamt über das Bestehen des Studiums informiert wurde. Daraufhin wurde mir das Geld für die Monate August und September bewilligt. Wichtig hierbei war jedoch, dass ich den vorläufigen Bescheid erst im September geholt habe. Hätte ich diesen nämlich bereits im August geholt, so wäre ich dann schriftlich über das Bestehen informiert worden und hätte keinen Anspruch auf Förderung für den Monat September gehabt.

Da ich jetzt schon weitere Personen kenne, die das gleiche Problem hatten und das PAM mir sagte, dass sie dieses Problem auch mehrfach pro Woche haben, wäre es vielleicht hilfreich, wenn Sie dies in einer Ihrer Infoveranstaltungen ansprechen oder in das Blog schreiben.

Und damit sei dem Wunsch Genüge getan ... :-)