Verbundprojekt: Datenschutzfreundliche Smartphone-Anwendungen ohne Kompromisse
Das Projekt AppPETs („Privacy Enhancing Technologies for mobile Apps“) soll Entwicklern die Integration von datenschutzfreundlichen Technologien in ihre Smartphone-Apps erleichtern und die Entwicklung von nachweisbar sicheren Apps zum Selbstdatenschutz ermöglichen. Dadurch soll erreicht werden, dass Smartphone-Nutzer zukünftig aus einem größeren Angebot an datenschutzfreundlichen Smartphone-Apps und Selbstdatenschutz-Tools wählen können, um ihre Privatsphäre zu schützen. AppPETs adressiert die Schwerpunktthemen Nachvollziehbarkeit verbessern, Alltagstaugliche Anonymisierung und Pseudonymisierung schaffen und Vertraulichkeit unterstützen.
Projektstatus |
abgeschlossen |
Projektzeitraum |
01.02.2016- 30.04.2019 |
Webseite |
http://app-pets.org/home/ |
Förderer |
Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Projektnummer |
16KIS0382 |
Schlüsselwörter |
Smartphone-Anwendungen; IT-Sicherheit; Datenschutz |
Verbundprojekt: Definition und Verifikation von Kennzahlen für den Datenschutz in Cloud-Anwendungen
Das Ziel des Projekts VeriMetrix ist die Entwicklung neuer Ansätze und Werkzeuge zur Modellierung und Quantifizierung von Datenschutzanforderungen in Cloud-Umgebungen. Die Konzepte und Techniken, die im Rahmen von VeriMetrix entwickelt werden sollen, ermöglichen neue Geschäftsmodelle und Marktplätze. Sie schaffen eine Voraussetzung für zertifizierte und regelkonforme Cloud-Dienste.
Projektstatus |
abgeschlossen |
Projektzeitraum |
01.03.2014- 30.06.2016 |
Webseite |
http://www.verimetrix.de/ |
Förderer |
Bundesministerium für Bildung und Forschung |
Projektnummer |
16KIS0054 |
Schlüsselwörter |
Datenschutz; Cloud-Computing; Metriken; Betriebswirtschaft |
Verbraucherschutz durch Mitentscheidung bei Online-Verträgen
Übergeordnetes Ziel des interdisziplinären Vorhabens von Juristen und Wirtschaftsinformatikern ist, Einwilligungsdialoge im Internet zu erforschen, die es Verbrauchern erlauben, ihren Willen durch Streichungen in einem vom Anbieter vorgeschlagenen Formvertragstext auszudrücken. Es soll herausgefunden werden, ob die beabsichtige Förderung der Selbstbestimmung der Verbraucher und Rückgewinnung der Möglichkeit, auf abzuschließende Verträge wieder Einfluss zu haben (d. h. Abkehr von Alles- oder-Nichts-Entscheidungen), praktikabel ist und damit gegebenenfalls Bestandteil zukünftiger Verbraucherschutzregulierung werden könnte.